Selbstbestimmt leben mit Behinderung

Ob beim Wohnen, Arbeiten oder durch Beratung: Der Fonds Soziales Wien (FSW) unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Er arbeitet laufend an der Verbesserung seiner Angebote.

Rund 5.400 Kund:innen nutzen jährlich teil- und vollbetreute Wohnangebote des FSW. Um mehr Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen, baut der FSW die individuelle Betreuung in den eigenen vier Wänden aus. Drei neue Garçonnièrenverbünde der Partnerorganisationen pro mente, Cardo und Volkshilfe Wien mit insgesamt 34 kleinen Wohnungen und einem Betreuungsstützpunkt wurden bezogen. Diese innovative Wohnform ermöglicht es, dass auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im eigenen Zuhause selbstbestimmt leben können. Darauf zielen auch zwei neue Betreuungsstützpunkte von Cardo für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung verbunden mit psychischer Erkrankung ab. 

Moderne Tagesstruktur-Angebote

Tagesstruktur-Einrichtungen helfen Menschen mit Behinderung, ihre Fähigkeiten durch unterschiedliche Tätigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der FSW modernisiert und erweitert dieses Angebot kontinuierlich. Ein Beispiel ist der „Work-Schop.22“ von KoMit, in dem 50 Menschen individuelle Begleitung und ein modernes Beschäftigungsangebot erhalten. Aktivitäten wie die Pflege eines Obst- und Gemüsegartens, Kochen in einer Gastroküche, Arbeiten mit Tieren oder im Grätzl-Café fördern Selbstständigkeit und Inklusion.

2024 wurde auch der Tagesstruktur-Standort Berresgasse von der Partnerorganisation Assist eröffnet. Hier erhalten Teilnehmer:innen Qualifizierung im kaufmännischen Bereich, Medien- und Kreativbereich. Außerdem stehen virtuelles Arbeiten im 3D-Atelier, der Umgang mit Grafikprogrammen und das Thema Nachhaltigkeit auf dem Plan.

Fehltage neu geregelt

Für die rund 4.800 Kund:innen in Tagesstruktur-Einrichtungen wurde gemeinsam mit dem FSW-Kund:innen-Rat 2024 eine neue Fehltageregelung ausgearbeitet. Bisher waren 50 Fehltage pro Jahr möglich, seit 1.1.2025 sind es 80. Die Regelung unterscheidet zwischen 30 urlaubs- und 50 krankheitsbedingten Fehltagen. Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte sind von den Fehltagen ausgenommen. Damit wurde eine ganz wesentliche Verbesserung für die Kund:innen erreicht.

„Wir sind stolz, dass der Kund:innen-Rat den FSW zur Fehltage-Regelung beraten hat. Jetzt hat man weniger Angst, den Platz zu verlieren. Jetzt sind Urlaub und Krankenstand getrennt. Man kennt sich jetzt besser aus.“

FSW-Kund:innen-Rat

Beratung ausgebaut

Der FSW fördert auch eine Vielzahl an Beratungsangeboten, die 2024 ebenfalls ausgebaut wurden. Der Beratungsdienst Simmering von RETTET-DAS-KIND bietet Unterstützung bei Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD), die durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft entstehen. Betroffene Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre sowie ihre Familien erhalten Unterstützung unter anderem durch Diagnostik, Beratung und Lernbegleitung.

Außerdem erweiterte der FSW 2024 die Unterstützung für Kinder mit Autismus und ihre Familien. Die gezielte Weiterbildung von Eltern in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Autistenhilfe soll ermöglichen, dass spezielle Therapien im familiären Alltag integriert werden.

Über die Behindertenhilfe

Der FSW fördert ein breites Spektrum an Organisationen, Projekten und Leistungen, die Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen – darunter die Frühförderung und andere Angebote für Kinder, Wohnen und Arbeit, Beratungs-, Mobilitäts- und Freizeitangebote oder Hilfsmittel im Alltag. 2024 nutzen 15.260 Kund:innen geförderte Angebote der Behindertenhilfe.

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