Im Einsatz für ein gutes Miteinander
Forschungsergebnisse aus Österreich (2019) haben gezeigt, dass Menschen mit Behinderung vermehrt Gewalt erleben, beispielsweise in Einrichtungen. Der Fonds Soziales Wien (FSW) setzt gezielt Schritte, um Gewalt gegen Menschen mit Behinderung vorzubeugen.
Ein Vorzeigeprojekt ist die „Agentur Sonnenklar – Drehscheibe Peer-Streitschlichtung“, bei dem sich Kund:innen und Mitarbeiter:innen in Einrichtungen mit Formen institutioneller Gewalt und Wegen, diese zu verhindern, beschäftigen. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der equalizent Schulungs- und Beratungs GmbH in Tagesstrukturen umgesetzt. Das Besondere daran ist, dass ausgebildete Peer-Streitschlichter:innen – also Menschen mit Behinderung – aktiv mitarbeiten. Ein inklusives Team aus Menschen mit und ohne Behinderung bietet Workshops zur Gewaltprävention an, die von Kund:innen und Mitarbeiter:innen gemeinsam besucht werden. Außerdem vermitteln Peer-Streitschlichter:innen bei Konflikten in Einrichtungen.
Handbuch „Gemeinsam hinschauen“
2023 präsentieren die Agentur Sonnenklar und der FSW anlässlich 4 Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit das Handbuch „Gemeinsam hinschauen. Wie können wir Gewalt durch Regeln verhindern?“ und verschicken es an alle Tagesstruktur-Einrichtungen in Wien. Das Buch bietet Informationen in einfacher Sprache, wertvolle Erkenntnisse aus der Arbeit mit den Einrichtungen und bewährte Praktiken zur Gewaltprävention. Es soll dazu dienen, gemeinsam Strategien für ein gutes Miteinander zu entwickeln. Gewaltprävention ist nicht nur in den Tagesstrukturen ein Thema, sondern auch dort, wo Menschen zusammenwohnen. Deshalb wird das Angebot 2024 auf den Wohnbereich ausgeweitet.
Gewaltschutzkonzepte in FSW-geförderten Einrichtungen
Zudem überprüft der FSW selbstverständlich regelmäßig die Qualität der Einrichtungen der Wiener Behindertenhilfe. Eine Vorgabe ist, dass Einrichtungen Gewaltschutzkonzepte haben müssen. Ein Gewaltschutzkonzept beinhaltet alle Maßnahmen einer Einrichtung, um Gewalt zu verhindern. Darüber hinaus müssen Einrichtungen gewisse Gewaltvorfälle melden. Das ist in der «Ergänzenden spezifischen Richtlinie – Meldepflicht bei Vorfällen mit Gewalt der Wiener Behindertenhilfe» festgeschrieben. 2023 erscheint eine Zusammenfassung der Richtlinie in einfacher Sprache unter dem Titel „Regeln für Einrichtungen der Wiener Behindertenhilfe bei Vorfällen von Gewalt“.
Über die Behindertenhilfe
Der FSW unterstützt Menschen mit Behinderung bei einem möglichst selbstbestimmten Leben. Er fördert ein breites Spektrum an Organisationen, Projekten und Leistungen – von der Frühförderung und anderen Angeboten für Kinder über die Bereiche Wohnen, Pflege oder Arbeit bis hin zu Beratungs-, Mobilitäts- und Freizeitangeboten oder Hilfsmitteln im Alltag. 2023 nutzen 15.290 Kund:innen geförderte Angebote der Behindertenhilfe.
www.fsw.at/behinderung